Migrationsamt - Neuigkeiten
Ab 1. Mai 2012 werden für B-Bewilligungen für Angehörige von EU-8 Staaten schweizweit wieder Kontingente eingeführt. Was die zahlenmässige Beschränkung für Gesuche beim Migrationsamt Thurgau heisst, haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt.
Checklisten - Kennen Sie schon unser Checklistenprogramm? Nach der Beantwortung einiger Fragen stellt Ihnen das Programm eine für das Gesuch notwendige Beilagenliste zusammen. Die Einreichung eines Gesuches mit der Checkliste und den aufgeführten Beilagen sichert die Vollständigkeit des Gesuches und verhindert somit Nachfragen und Verzögerungen in der Gesuchbearbeitung. Die Gesuchsformulare A und Gesuchformulare B sowie die Merkblätter für Angehörige von EU/EFTA-Staaten und von Drittstaaten helfen, weitere Fragen zu beantworten.
Was macht das Migrationsamt?
Das Migrationsamt ist zuständig für die Erteilung, die Verlängerung oder den Entzug der Anwesenheitsbewilligung von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Thurgau.
Das Migrationsamt ist für die vom Bundesamt für Migration (BFM) dem Kanton Thurgau zugewiesenen Asylsuchenden in Bezug auf die ausländerrechtlichen Belange zuständig. Das Migrationsamt vollzieht unter anderem die Wegweisung abgewiesener Personen nach rechtskräftig abgeschlossenem Asylverfahren.
